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Von Marina Knopf, Elfie Mayer und Elsbeth Meyer
Familienplanungszentrum Hamburg, www.familienplanungszentrum.de
Rororo Sachbuch, 141 Seiten, ISBN 3-499-19953-X
(derzeit vergriffen), Download von www.mifegyne.com
Chronik des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland
- 1974 Der Bundestag beschließt nach langen und heftigen Auseinandersetzungen eine Reform des § 218. Danach soll eine Fristenregelung mit Beratungszwang gelten.
- 1975 Das Bundesverfassungsgericht erklärt das verabschiedete Gesetz, auf Antrag der CDU, für verfassungswidrig.
- 1976 Der Bundestag verabschiedet ein kompliziertes Gesetz, die Indikationsregelung. Danach können Frauen, die eine ärztliche Indikation und eine Beratungsbescheinigung vorlegen, abtreiben. Es gelten folgende Indikationen: medizinische, eugenische, kriminologische und die Notlagenindikation.
- 1972 In der DDR gilt die Fristenregelung ohne Beratungszwang. Schwangerschaftsabbrüche dürfen nur stationär in der Klinik vorgenommen werden.
- 1990 Im Einigungsvertrag wird der gesamtdeutsche Gesetzgeber beauftragt, bis spätestens Ende 1992 «eine Regelung zu treffen, die den Schutz des vorgeburtlichen Lebens und die verfassungskonforme Bewältigung von Konfliktsituationen schwangerer Frauen, ..., besser gewährleistet, als dies in beiden Teilen Deutschlands der Fall ist.» Bis dahin gilt der § 218 im Westen und der § 153 im Osten der Republik.
- 1992 Der Bundestag beschließt in einer parteiübergreifenden Abstimmung das sogenannte "Beratungsmodell", das eine Fristenregelung mit Beratungszwang beinhaltet.
- 1992 Das Bundesverfassungsgericht entspricht dem Antrag der im Bundestag unterlegenen CDU/CSU Bundestagsabgeordneten und verfügt, daß die Reform der §§ 218 und 219 einstweilen, d.h. bis zu einer endgültigen Entscheidung des BVerfG, nicht in Kraft tritt, was ansonsten an diesem Tag der Fall gewesen wäre.
- 1993 Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 25.5.93 sein endgültiges Urteil zur Reform der §§ 218 und 219 und erklärt diese für verfassungswidrig. Es erläßt per Anordnung mit Gesetzeskraft eine Übergangsregelung.
- 1993 Die Übergangsregelung des BVerfG regelt ab dem 16. 6.93 erstmalig für die gesamte Republik, ob und unter welchen Umständen Frauen in Deutschland abtreiben dürfen.
- 1995 Der Bundestag beschließt mit Zustimmung des Bundesrates ein Schwangeren- und Familienhilfe-änderungsgesetz, das die Bestimmungen des BVerfG berücksichtigt und eine Fristenregelung bei vorgeschriebener Beratung beinhaltet.
Die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland
Der Schwangerschaftsabbruch ist straffrei bis zur 12.Woche, wenn
- Sie sich einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung
- mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch unterzogen haben und
- der Eingriff von einer Ärztin/einem Arzt vorgenommen wird.
Sie benötigen keine ärztliche Indikation mehr. Die Kosten des eigentlichen Abbruchs werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen, d. h., Sie müssen den Schwangerschaftsabbruch selbst bezahlen. Wenn jedoch Ihr persönliches Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, übernimmt die Krankenkasse auf Antrag die Kosten.
Die Beratung soll ergebnisoffen sein, d.h., Sie treffen die Entscheidung selbst. Zugleich "dient die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens". Sie muß sich von dem Bemühen leiten lassen, "die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr eine Perspektive für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen". Ihre Inhalte unterliegen bestimmten Richtlinien. Sie können dabei auf Ihren Wunsch hin anonym bleiben. Über die Beratung muß eine Aufzeichnung angefertigt werden. Diese darf jedoch keine Rückschlüsse auf Ihre Identität erlauben.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist "rechtmäßig", wenn eine der folgenden ärztlichen Indikationen vorliegt, d. h., in diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten:
- Medizinische Indikation: Die Fortsetzung der Schwangerschaft würde eine Gefahr für Ihre körperliche oder seelische Gesundheit bedeuten. Eine Beratung ist nicht vorgeschrieben, es gilt keine Frist.
- Kriminologische Indikation: Sie sind durch eine Vergewaltigung schwanger geworden. Die Frist beträgt 12. Wochen; eine Beratung ist nicht erforderlich.
Rat und Hilfe
Über die Landesverbände der Pro Familia können Sie erfahren, in welchen Städten es Beratungsstellen gibt, in denen die vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird. Sie können dort Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt finden und wenn Sie psychische Probleme nach einem Schwangerschaftsabbruch haben.
Pro Familia Bundesverband
Pro Familia Landesverbände
Literatur
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Tageszeitungen: Amberg, E.: Ein böses Spiel mit Horrorvisionen. Die Drohung mit dem Abtreibungstrauma macht Frauen angst. Frankfurter Rundschau 6.11.1993. Richberg, I. M.: Der Entschluß ist mir sehr schwer gefallen. Zum Thema Post-Abortion-Syndrom. Frankfurter Rundschau 4.3.1989.
Film:
Familienplanungszentrum Hamburg e.V.: Ein kurzer Film über den Schwangerschaftsabbruch; Fischer Film-Team, VHS-Videokassette, Hamburg 1991.
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Inhaltsverzeichnis
Einführung
Das Familienplanungszentrum
Die Ergebnisse anderer Studien über psychische Folgen nach Schwangerschaftsabbruch
Zum Aufbau der Untersuchung
Danksagung
Teil I: Die Ergebnisse der Studie
Teil II: Persönliche Berichte
Chronik des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland
Die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland
Rat und Hilfe
Schwangerschaftsabbrüche in Familienplanungzentren
Literatur
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